Verordnetes Bezugsniveau gem. §67 Abs. 4 NÖ BO2014 im Bereich der ehem. Aufschließungszone BW-A2 (Sturmäcker/Fischaberg) - Planungsgrundlage

Verordung über die Festlegung eines Bezugsniveaus

Schreiben Amt NÖ LReg.

Lageplan

Schnitte

(Hinweis: die der geprüften rechtsgültigen Verordnung unter Bezugsklausel gültigen Originalpläne können nach Terminvereinbarung in der Bauabteilung eingesehen werden!)

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